Neue Kriterien der Sportförderung des Rhein-Neckar-Kreises
01.12.2024 Der Auschuss für Schulen, Kultur und Sport des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat am 26.11.2024 neue Kriterien der Sportförderung beschlossen. Somit werden diese für die Sportförderung an dem Jahr 2025 umgesetzt.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass hiermit die Kinder- und Jugendschutzvereinbarung nach § 72a SBG VIII mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises verpflichtend ist. Die Vereine können somit ab sofort keine Zuschüsse des Landkreises mehr erhalten, sollte diese Vereinbarung fehlen. Ab dem kommenden Jahr, werden wir als Sportkreis in den jährlichen Anträgen der unterschiedlichen Zuschüsse das Vorliegen einer abgeschlossenen Vereinbarung, die Mitgliedschaft von Personen unter 18 Jahren sowie das Vorhandensein von ergänzenden Angeboten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (z.B. Ferienbetreuungen) abfragen.
Sollte Ihr Verein eines dieser Kriterien erfüllen und noch keine unterschriebene Vereinbarung vorliegen, haben Sie als Verein noch bis Fristende des jeweiligen Zuschusses die Möglichkeit, die Vereinbarung abzuschließen. Hierfür können Sie sich an die Ansprechpartnerin Frau Diehl vom Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis wenden:
Frau P. Diehl
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Jugendamt
Im Breitspiel 5
69126 Heidelberg-Rohrbach
Telefon: 06221 522-2118 oder -2368
Telefax: 06221 522-92118
E-Mail: p.diehl@rhein-neckar-kreis.de
Weitere Informationen und die neu beschlossenen Kriterien des Rhein-Neckar-Kreises als Download finden Sie unter der Rubrik Vereinsservice.
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