Jugend- und Talentförderung des Sportkreises
Der Sportkreis fördert Maßnahmen der Fachverbände und der Vereine zur Unterstützung überdurchschnittlicher Begabungen und Leistungen auf Antrag. Dies können sowohl Fördergruppen der Fachverbände im Kreis wie auch begleitende Maßnahmen der Jugendarbeit in den Kreisverbänden oder auch in Vereinen sein.
Wir setzen dafür treuhänderisch Mittel des Landkreises Heilbronn für Vereine und Verbände dieser Region ein. Für Vereine und Organisationen im Rhein-Neckar-Kreis bestreitet der Sportkreis diese Förderung aus Eigenmitteln. Für die Förderung verwendet bitte den Antrag Jugendförderung. Maßgeblich sind die Bestimmungen der Richtlinien für Zuschüsse der Jugendförderung.
Die Förderungen der Badischen Sportjugend - Unterstützung auch für die Jüngsten
Neben der allgemeinen Förderung durch den Sportkreis und die Sportkreisjugend stehen für unsere jüngsten Sportler und ihre Übungsleiter auch spezielle Zuschüsse und finanzielle Unterstützung der Badischen Sportjugend (BSJ) zur Verfügung. Infos zu den Unterstützungsleistungen findet Ihr hier.
Vereinsmitarbeiter können für die Lehrgänge der Badischen Sportjugend (BSJ) Freistellung von ihrem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beantragen. Die Anträge werden über die BSJ an den Arbeitgeber weitergeleitet.
Das Antragsformular und weitere Informationen findet ihr hier.
Jugendförderung für Vereine im Rhein-Neckar-Kreis
Neben der Förderung der Übungsleiter/-innen, Vereinsmanager/-innen und Jugendleiter/-innen stellt der Rhein-Neckar-Kreis jährlich auch einen Zuschuss für jugendpflegerische Maßnahmen der Sportvereine im Gebiet des Landkreises Rhein-Neckar zur Verfügung.
Dieser wird durch die AG Sportjugend Rhein-Neckar, eine Kooperation der drei Sportkreise Sinsheim, Heidelberg und Mannheim, verwaltet. Der Sportkreis Heidelberg übernimmt jedoch die Koordination für die drei Sportkreise.
Antragsberechtigt sind alle Jugendabteilungen der Sportvereine im Rhein-Neckar-Kreis für ihre Mitglieder bis 21 Jahre. Die Anträge hierfür sind innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung der Maßnahme zu stellen.
Der Abrechnungszeitraum umfasst jeweils 1 Jahr, von 21. September bis 20. September des Folgejahres. Maßnahmen bis 31.08. müssen immer in der aktuellen Periode abgerechnet werden. Maßnahmen im September können sowohl in der aktuellen als auch in der darauffolgenden Periode beantragt werden.
Folgende Maßnahmen sind zuschussfähig:
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Anschaffung von Großzelten für 6 - 16 Personen
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Maßnahmen überfachlicher Jugendarbeit
- Jugendbegegnungen, Ferienlager, Freizeiten, Wettkämpfe usw.
- Teilnehmer bis 21 Jahre.
- Je 6 Teilnehmer ist ein Betreuer zusätzlich zuschussfähig.
- Bei Turnieren und Jugendbegegnungen werden nur die auswärtigen Gastmannschaften bezuschusst, bei denen eine Übernachtung am Ort nachgewiesen werden kann.
Die Kontaktdaten, nähere Infos zu den Modalitäten sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der AG Sportjugend Rhein-Neckar: zu den Anträgen