Kinderschutzvereinbarung des Rhein-Neckar-Kreises Gerade im Verein ist das Thema Kinderschutz von immer wichtigerer Bedeutung. Daher möchte der Rhein-Neckar-Kreis auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen und knüpft mit dem folgenden Statement auch die Vereinsförderung an das Thema an:
„Vereine sollen ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein. Darum legt der Rhein-Neckar-Kreis Wert darauf, dass Vereine mit mindestens einem jugendlichen Mitglied unter 18 Jahren die Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Jugendamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis abschließt. Diese Vereinbarung ist ab dem Jahr 2025 Voraussetzung für die Gewährung der Sportförderung des Rhein-Neckar-Kreises (Zuschuss für Übungsleitungen, Vereinsmanager sowie Trainer/innen, Zuschuss im Sportstättenbau, Zuschuss von Jugendsportmaßnahmen, Zuschuss für Ehrengaben).“
Wir bitten auch Sie - als Verein, als Trainerin und Trainer, als Betreuerin oder Betreuer - nehmt das Thema ernst und schließt als Verein die Kinderschutzvereinbarung mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises ab.
Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter/-innen, Vereinsmanager/-innen und Jugendleiter/-innen im Rhein-Neckar-Kreis Der Landkreis Rhein-Neckar gewährt für die Sportvereine des Kreisgebietes zusätzlich zu den Förderungen des Badischen Sportbundes Zuschüsse für den Einsatz lizenzierter Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter wie folgt:
Voraussetzung ist eine gültige Lizenz für das abzurechnende Jahr und eine Vorprüfung und Bezuschussung durch den Badischen Sportbund. Lizenzierte Übungsleiter/-innen erhalten einen Kreis-Zuschuss in Höhe von 1,50 Euro pro geleisteter Übungsstunde. Es können maximal 120 Euro abgerechnet werden (entspricht 80 Std.). Vereinsmanager/-innen und Jugendleiter/-innen werden pauschal mit 120 Euro bezuschusst. Die Anträge mit Nachweis des BSB ("Bericht Lizenzbeszuschussung" über BSB-Net) für die Abrechnung werden durch den Sportkreis gestellt. Vereinswechsel der Übungsleiter/-innen im laufenden Jahr sind mit Datum und Name des früheren Vereins anzugeben. Der Sportkreis sammelt die Anträge und leitet diese an den Rhein-Neckar-Kreis zur Genehmigung im Sportausschuss des Kreistages weiter. Die Auszahlung erfolgt im Spätjahr nach erfolgter Genehmigung des Kreistages. Abrechnungszeitraum ist der 01.01. bis 31.12. des Vorjahres. Antragsfrist für die Einreichung beim Sportkreis Sinsheim ist der 30.06.
Die Antragsstellung erfolgt online über das folgende Formular auf dieser Webseite. Als Nachweis ist der Bericht Lizenzbezuschussung aus dem BSB-Net ausschließlich als Excel-Datei an die E-Mail-Adresse foerderung@sportkreis-sinsheim.de zu senden. Die Links zur Anleitung für die Abfrage der Auszahlungsinformation sowie für die E-Mail an uns gibt es im Kasten rechts. Die Angaben können nur im Excel-Format weiterverarbeitet werden. PDF-Dateien können wir nicht annehmen und auch nicht an den Landkreis weiterleiten. Bitte keine weiteren oder sonstgen Unterlagen einreichen.
Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig. In Zweifelsfragen kann sich der Rhein-Neckar-Kreis an die Vereine oder an den BSB wenden.
Hier ist der Antrag:
Förderung Jugendpflegerischer Maßnahmen über die AG Sportjugend Rhein-Neckar Neben der Förderung der Übungsleiter/-innen, Vereinsmanager/-innen und Jugendleiter/-innen stellt der Rhein-Neckar-Kreis jährlich auch einen Zuschuss für jugendpflegerische Maßnahmen der Sportvereine im Gebiet des Landkreises Rhein-Neckar zur Verfügung.
Dieser wird durch die AG Sportjugend Rhein-Neckar, eine Kooperation der drei Sportkreise Sinsheim, Heidelberg und Mannheim, verwaltet. Der Sportkreis Heidelberg übernimmt jedoch die Koordination für die drei Sportkreise.
Antragsberechtigt sind alle Jugendabteilungen der Sportvereine im Rhein-Neckar-Kreis, die ebenso Mitglied im Badischen Sportbund sind. Die Anträge müssen innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung der Maßnahme gestellt werden.
Der Abrechnungszeitraum hierfür umfasst jeweils 1 Jahr, von 21. September bis 20. September des Folgejahres. Maßnahmen bis 31.08. müssen immer in der aktuellen Periode abgerechnet werden. Maßnahmen im September können sowohl in der aktuellen als auch in der darauffolgenden Periode beantragt werden.
Folgende Maßnahmen sind zuschussfähig:
Anschaffung von Großzelten für 6 - 16 Personen Eine Tagesveranstaltung pro Verein und pro Abrechnungsjahr Maßnahmen überfachlicher Jugendarbeit ab zwei Tagen mit und ohne Übernachtung Jugendbegegnungen, Ferienlager, Freizeiten, Wettkämpfe, Übungsleiterfortbildungen usw. für Teilnehmende bis 21 Jahre je 5 Teilnehmende ist ein Betreuer (keine Altersgrenze) zusätzlich zuschussfähig (NEU! bisher je 6 Teilnehmende) bei Turnieren und Jugendbegegnungen werden nur die auswärtigen Gastmannschaften bezuschusst, bei denen eine Übernachtung am Ort nachgewiesen werden kann Die Kontaktdaten, nähere Infos zu den Modalitäten sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der AG Sportjugend Rhein-Neckar: zu den Anträgen
Bezuschussung von Baumaßnahmen im Rhein-Neckar-Kreis Zusätzlich zu den Unterstützungsleistungen im Rahmen der Jugendarbeit gewährt der Rhein-Neckar-Kreis außerdem noch Budgets für die Bezuschussung von Baumaßnahmen der Sportvereine. Voraussetzung ist auch hier, dass die Maßnahmen bereits über den BSB abgerechnet und von diesem ebenfalls bezuschusst wurden.
Der Zuschuss zu den Baumaßnahmen ist wegen der Budgetgrenzen in seiner Höhe abhängig von der Anzahl der gesamten Maßnahmen im Landkreis. Er muss von den Vereinen nicht gesondert beantragt werden, sondern wird über den Sportkreis eingereicht.
Förderung von Ehrenpreisen Der Rhein-Neckar-Kreis fördert neben der Unterstützung der Jugendarbeit und der Bezuschussung von Baumaßnahmen auch Ehrenpreise der Vereine. Vereine können einen Zuschuss in Höhe von 75,00 Euro zur Finanzierung von Ehrengaben, beispielsweise Preise für ein Turnier, beantragen.
Das Amt für Schulen, Kultur und Sport (schulen-kultur-sport@rhein-neckar-kreis.de ) benötigt hierfür einen formlosen Antrag seitens des Vereins mit entsprechenden Informationen zu der Veranstaltung und der Verwendung der Mittel.
Zuschusswesen im Badischen Sportbund Der Badische Sportbund liefert des Weiteren auf seiner Webseite eine umfangreiche Übersicht über weitere Zuschüsse. Die Bandbreite reicht von Sportstätten- und Sportgeräteförderung über DOSB-Lizenzen, Kooperations- und Integrationsmodellen bis hin zu Vereinsjubiläen und außersportlicher Jugendarbeit.